Ältere BeiträgeNovember 2023

Die Arbeitslosenkasse im personalrechtlichen Rechtsmittelverfahren

Ge­mäss Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­ge­setz ge­hen strit­ti­ge Lohn­an­sprü­che der Ar­beit­neh­me­rin auf die Ar­beits­lo­sen­kas­se über, wenn und so­weit die­se ihr für die glei­che Pe­ri­ode Ar­beits­lo­sen­tag­gel­der be­zahlt. In Klä­rung sei­ner Recht­spre­chung be­ant­wor­tet das Ver­wal­tungs­ge­richt Zü­rich in ei­nem neue­ren Ent­scheid die Fra­ge, wie und zu wel­chem Zeit­punkt die Ar­beits­lo­sen­kas­se in den Pro­zess ein­tritt. Es ver­neint ei­nen di­rek­ten Über­gang der pro­zes­sua­len Stel­lung im Ver­fah­ren und kommt zum Schluss, dass es für den Pro­zess- bzw. Ver­fah­rens­ein­tritt ei­ner Er­klä­rung ge­gen­über der Ar­beit­neh­me­rin be­dür­fe. Bis da­hin füh­re die­se das Ver­fah­ren in so­ge­nann­ter Pro­zess­stand­schaft weiter.

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