Bereits im ersten Teil unserer Behördenserie haben wir festgestellt, dass es fundamentale Unterschiede zwischen dem Rechtsverhältnis eines Behördenmitglieds zur Gemeinde einerseits und zwischen dem Rechtsverhältnis des Gemeindepersonals zur Gemeinde anderseits gibt. Im zweiten Teil soll dieses Verhältnis zwischen Behördenmitglied und Gemeinde näher beleuchtet und insbesondere die Frage beantwortet werden, ob das kommunale bzw. kantonale Personalrecht jeweils anwendbar ist, sprich, ob die Gleichung «Behördenmitglied = Gemeindepersonal» trotz der festgestellten Unterschiede stimmt.
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