Der Sperrfristenschutz nach § 20 des Personalgesetzes des Kantons Zürich in Verbindung mit Art. 336c OR findet bei Entlassungen altershalber keine Anwendung, wie das Verwaltungsgericht Zürich in einem neuen Entscheid mit überzeugender Begründung festhält. Der Entscheid ist auch aus einem anderen Grund lesenswert; das Verwaltungsgericht kommt nämlich zum Schluss, dass einem Arbeitnehmer die Berufung auf einen widerrechtlichen Arbeitsvertrag nicht zusteht, wenn dieser jahrelang von den widerrechtlichen Bedingungen profitiert hat.
(mehr …)Unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist führt zu missbräuchlicher Kündigung
Der Frühling stand bisher ganz im Zeichen des Coronavirus. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte sich aber auch mit anderen Themen zu befassen und hat am 9. April im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung einen interessanten Entscheid gefällt, bei dem die Arbeitgeberin wohl die Beiträge auf dem Personalrechtsblog zu den Themen Bewährungsfrist im öffentlichen Arbeitsverhältnis und Vermeidbare Fehler bei Kündigungen im öffentlichen Personalrecht nicht gelesen und ihrem Angestellten die Bewährungsfrist unberechtigterweise gekürzt und das rechtliche Gehör nur pro forma gewährt hatte.
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