Das Einholen von Referenzauskünften stellt eine wichtige Möglichkeit des Erkenntnisgewinns bei Bewerbungsverfahren dar. Die vorgesetzten Personen sind aber weder beim Einholen noch beim Erteilen völlig frei. Einerseits ist die Wahrheitspflicht zu beachten und anderseits darf bei der Referenzauskunft das Arbeitszeugnis vertieft, aber nicht erweitert werden. Wer also eine Referenzauskunft erteilt, muss sich streng an das Skript (Arbeitszeugnis) halten.
(mehr …)Konflikt ums Arbeitszeugnis – Worüber es sich zu streiten lohnt
Oft geraten Arbeitnehmer und Vorgesetzte in Detaildiskussionen über einzelne Wendungen in Arbeitszeugnissen. Meist führt das nicht weit, weil die Diskussion sich um Wahrnehmungen beider Seiten dreht und diese naturgemäss nun mal unterschiedlich sind. Zu wissen, über welche Aspekte sich eine Diskussion lohnt, und welches vernünftigerweise der Inhalt dieser Diskussion ist, setzt Kenntnis des Rechtsanspruchs voraus und etwas Pragmatismus bei der Herangehensweise.
(mehr …)Beim Arbeitszeugnis zählen nicht nur die inneren Werte
Als ob es nicht schon genug schwierig wäre, einen Mitarbeitenden zu beurteilen und ein wahres und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu schreiben, stellen sich auch bezüglich der Form Herausforderungen, die das Leben von Autorinnen von Arbeitszeugnissen erschweren. Im vorliegenden Beitrag werden deshalb vier häufige Fragen beantwortet, die sich im Hinblick auf die Form von Arbeitszeugnissen immer wieder stellen.
(mehr …)Das schlechte Arbeitszeugnis
Eine besondere Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ungenügende Leistungen oder ein unbefriedigendes Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders als teilweise behauptet, darf und muss ein Arbeitszeugnis unter bestimmten Umständen Schwächen thematisieren. Der vorliegende Beitrag zeigt, wann dies der Fall ist und welche Formulierungen hilfreich sind.
(mehr …)Krankheit im Arbeitszeugnis – Gratwanderung zwischen Wahrheits- und Fürsorgepflicht
Die Krankheit als Thema im Arbeitszeugnis bildet eine grosse Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen. Personalverantwortliche müssen Abwägungen treffen zwischen der Pflicht der Arbeitgeberin, ein wahres und vollständiges Bild des betreffenden Mitarbeiters zu zeichnen und seiner Pflicht, das wirtschaftliche Fortkommen seines Arbeitnehmers zu fördern. Trotz der grossen Bedeutung der individuellen Situationen lassen sich – nach Meinung der Autorin – Leitlinien ausmachen, welche die Gratwanderung erleichtern.
(mehr …)Drei Mythen zum Arbeitszeugnis
Haben Sie sich schon mal über ein Arbeitszeugnis geärgert? Sei es, weil Sie als Arbeitnehmerin nicht zufrieden waren, sei es, weil Sie als Arbeitgeberin aufgrund eines Zeugnisses die Fähigkeiten eines neuen Arbeitnehmers anders eingeschätzt haben. Mit Arbeitszeugnissen haben die allermeisten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, HR-Fachleute, Juristen, etc. – irgendwann zu tun. Vielleicht gerade deshalb ranken sich um das Thema Arbeitszeugnis zahlreiche Mythen. Der nachfolgende Beitrag geht drei häufig auftretenden Mythen auf den Grund.
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