Im Frühling 2019 wurde die Frage, ob die Zeit, welche Arbeitnehmende für das Umziehen benötigen zur Arbeitszeit gehört, in den Medien breit diskutiert. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Er lancierte im Herbst 2018 die Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit» und forderte, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Für die Zukunft konnten mit verschiedenen Spitälern Lösungen gefunden werden. Für die in der Vergangenheit nicht auf die Arbeitszeit angerechnete Umkleidezeit wurde die Auszahlung entsprechender Vergütungen verlangt und in der Folge auch eingeklagt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 24. Juni 2020 einen ersten Fall entschieden. Es hat – wie bereits der Bezirksrat zuvor – die rückwirkende Vergütung abgelehnt.
(mehr …)Home-Office und Kinderbetreuung, Anspruch auf Entschädigung
Das Coronavirus (COVID-19) hat unser aber auch das Leben unserer Kinder auf den Kopf gestellt. Am 14. März 2020 hat der Bundesrat die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen angeordnet. Was für die Schülerinnen und Schüler (zumindest) auf den ersten Blick verlockend schien, stellte und stellt viele Eltern von schulpflichtigen Kindern aber auch Arbeitgebende vor grosse Probleme. Was bedeutet es für das Arbeitsverhältnis, wenn Eltern aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht mehr zur Arbeit vor Ort erscheinen können oder die betreffende Tätigkeit zwar im Home-Office erledigt werden kann, aufgrund der Bereuungs- und Beschulungspflichten aber nicht mehr im gleichen Umfang oder mit der gleichen Effizienz? Der Bundesrat hat diese schwierige Situation erkannt und die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (nachfolgend: COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) erlassen. Diese sieht eine Entschädigung für Personen vor, welche ihre Erwerbstätigkeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung der Kinder unterbrechen müssen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Frage, ob bei Home-Office ein Entschädigungsanspruch besteht.
(mehr …)Eine Schlechterfüllung von Nebenaufgaben rechtfertigt eine Kündigung unter Umständen nicht
Vor kurzem hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wieder einmal eingehend mit der Kündigung aufgrund mangelnder Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens befasst. Der Entscheid zeigt deutlich, wie wichtig die Dokumentation der gerügten Mängel ist. Ferner können dem Entscheid die grundlegenden Leitlinien für eine Kündigung aufgrund mangelnder Leistungen oder unbefriedigenden Verhaltens entnommen werden. Der Entscheid veranschaulicht aber auch die Notwendigkeit einer Interessenabwägung im Einzelfall.
(mehr …)Wenn sich Arzt und Vertrauensarzt nicht einig sind
An die Arbeitsunfähigkeit schliessen verschiedene Rechtsfolgen an. So ist der Lohn trotz fehlender Arbeitsleistung geschuldet, eine ordentliche Kündigung während einer bestimmten Zeitspanne ist nach Ablauf der Probezeit nicht möglich und im gekündigten Verhältnis verlängert sich unter Umständen die Kündigungsfrist. Was aber, wenn der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt, beispielsweise, weil dieser just im Zeitpunkt der Kündigung krank wird? In welchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Vertrauensarzt schicken und was bedeutet es, wenn der den Arbeitnehmer behandelnde Arzt und der Vertrauensarzt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?
(mehr …)Homeoffice — Wann zahlt der Arbeitgeber an die Miete?
Homeoffice gehört heute bei vielen Arbeitnehmern zum Arbeitsalltag. Oftmals wird an gewissen Tagen zu Hause, an andern im Büro gearbeitet. Diese vergleichsweise neue Arbeitsform führt zu zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsort, Arbeitszeit, Datensicherheit, Erreichbarkeit und Entschädigung für die Nutzung der Infrastruktur. Das Bundesgericht hat sich nun in einem Entscheid vom April 2019 zur umstrittenen Frage geäussert, ob sich ein Arbeitgeber an den Mietkosten eines Arbeitnehmers, welcher seine Arbeit vollständig von zu Hause aus erledigte, beteiligen muss. Dies wurde im Entscheid bejaht.
(mehr …)Update — Whistleblowergesetz droht der Absturz
Im Beitrag vom 3. März 2019 «Gesetzesvorlage zum Schutz von Whistleblowern – ein schwieriges Unterfangen» wurde in diesem Blog die Vorlage des Bundesrates zum Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Dabei wurde auf einzelne Schwächen hingewiesen, aber auch festgehalten, dass die Vorlage die Rechtssicherheit verbessert. Nun hat der Nationalrat die Gesetzesvorlage haushoch abgelehnt. Sollte der Ständerat gleich entscheiden, wird die Vorlage definitiv versenkt, was eine vertane Chance wäre.
(mehr …)Das schlechte Arbeitszeugnis
Eine besondere Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ungenügende Leistungen oder ein unbefriedigendes Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders als teilweise behauptet, darf und muss ein Arbeitszeugnis unter bestimmten Umständen Schwächen thematisieren. Der vorliegende Beitrag zeigt, wann dies der Fall ist und welche Formulierungen hilfreich sind.
(mehr …)Gesetzesvorlage zum Schutz von Whistleblowern – ein schwieriges Unterfangen
Der Bundesrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Obligationenrechts betreffend den Schutz bei Meldungen von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz überarbeitet, nachdem eine erste Version von den eidgenössischen Räten mit dem Auftrag, die Vorlage in eine verständlichere Form zu bringen, zurückgewiesen worden war. Die Teilrevision regelt unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer, welcher in seinem Betrieb eine unerlaubte Handlung oder eine andere Unregelmässigkeit vermutet, diese melden kann. Es geht also um den Schutz so genannter Whistleblower. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Elemente der Vorlage kurz vor und weist auf einige kritische Punkte hin.
(mehr …)Die Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
Anders als im Privatrecht, wo die Kündigung nicht missbräuchlich sein darf, verlangt die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses im öffentlichen Recht zusätzlich das Vorhandensein eines sachlichen Grundes. Neben einer mangelnden Leistung oder eines unbefriedigenden Verhaltens können auch wirtschaftliche oder organisatorische bzw. betriebliche Gründe einen solchen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Vorausgesetzt ist hierbei, dass keine andere zumutbare Stelle angeboten werden kann oder eine solche abgelehnt wird.
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