Im Beitrag vom 3. März 2019 «Gesetzesvorlage zum Schutz von Whistleblowern – ein schwieriges Unterfangen» wurde in diesem Blog die Vorlage des Bundesrates zum Schutz von Whistleblowern vorgestellt. Dabei wurde auf einzelne Schwächen hingewiesen, aber auch festgehalten, dass die Vorlage die Rechtssicherheit verbessert. Nun hat der Nationalrat die Gesetzesvorlage haushoch abgelehnt. Sollte der Ständerat gleich entscheiden, wird die Vorlage definitiv versenkt, was eine vertane Chance wäre.
Am 3. Juni 2019 behandelte der Nationalrat die Vorlage und lehnte sie mit 144 zu 27 Stimmen mit 6 Enthaltungen ab. Sowohl von links wie rechts wurde votiert, dass die Vorlage zu kompliziert sei. Der linken Ratsseite ging die Vorlage zudem zu wenig weit, weil sie keinen Ausbau des Kündigungsschutzes enthält. Die rechte Ratsseite wies darauf hin, dass viele Unternehmen bereits interne Meldestellen hätten.
Nun geht die Vorlage in den Ständerat. Wenn dieser die Vorlage ebenfalls ablehnt, ist sie vom Tisch. Damit würde aber eine Chance vertan. Denn für Arbeitnehmer, welche einen Missstand feststellen, ist die heutige Rechtslage unklar. Dadurch steigt die Gefahr, dass sie sich entweder vorschnell an die Öffentlichkeit wenden oder einen Missstand gar nicht erst melden. Beides kann nicht im Sinne der betroffenen Unternehmen sein.