Im Frühling 2019 wurde die Frage, ob die Zeit, welche Arbeitnehmende für das Umziehen benötigen zur Arbeitszeit gehört, in den Medien breit diskutiert. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Er lancierte im Herbst 2018 die Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit» und forderte, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Für die Zukunft konnten mit verschiedenen Spitälern Lösungen gefunden werden. Für die in der Vergangenheit nicht auf die Arbeitszeit angerechnete Umkleidezeit wurde die Auszahlung entsprechender Vergütungen verlangt und in der Folge auch eingeklagt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 24. Juni 2020 einen ersten Fall entschieden. Es hat – wie bereits der Bezirksrat zuvor – die rückwirkende Vergütung abgelehnt.
(mehr …)Kein Raum für Verdachtskündigungen
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis auflösen, muss sie den Sachverhalt, auf welchen sie sich hierbei stützt, untersucht haben. Welche Anforderungen an das Vorgehen der Arbeitgeberin gestellt werden, hat das Verwaltungsgericht in einem neuen Entscheid anschaulich dargelegt. (mehr …)
Der Entscheid «Ritzmann» und seine Bedeutung für die Praxis
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich VB.2019.00174 vom 14. November 2019 betreffend die Auflösung des Anstellungsverhältnisses der Universität Zürich mit Iris Ritzmann lässt aufhorchen. Das Verwaltungsgericht kommt darin zum Schluss, dass die von der UZH ausgesprochene Kündigung als gänzlich unmotiviert und willkürlich erscheine, weshalb die Kündigung nichtig sei. Hat das Verwaltungsgericht Zürich damit eine neue Rechtsfolge für ungerechtfertigte Kündigungen eingeführt?
(mehr …)Privater Lästerchat kein Grund für fristlose Kündigung
Ein neueres Urteil des Obergerichts Zürich befasst sich mit einer heiklen Frage im Schnittbereich Arbeitsrecht und Datenschutz. Das Obergericht bestätigt darin ein Urteil der Vorinstanz, wonach die Verwertung einer privaten ehrverletzenden Chatkorrespondenz auf dem Geschäftshandy einer Mitarbeiterin zur Begründung einer fristlosen Kündigung derselben unzulässig ist.
(mehr …)Anordnung der Weiterbeschäftigung im Rechtsmittelverfahren — “be careful what you wish for”
Jüngst hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anordnung der Weiterbeschäftigung eine zulässige Rechtsfolge bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist, und bejahte diese. Daraus den Schluss zu ziehen, dass gekündigte öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnisse fortan unter dem Damoklesschwert stehen, dass eine Rechtsmittelinstanz die Weiterbeschäftigung anordnen kann, wäre indes falsch.
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