Jüngst hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anordnung der Weiterbeschäftigung eine zulässige Rechtsfolge bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist, und bejahte diese. Daraus den Schluss zu ziehen, dass gekündigte öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnisse fortan unter dem Damoklesschwert stehen, dass eine Rechtsmittelinstanz die Weiterbeschäftigung anordnen kann, wäre indes falsch.
(mehr …)Die Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
Anders als im Privatrecht, wo die Kündigung nicht missbräuchlich sein darf, verlangt die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses im öffentlichen Recht zusätzlich das Vorhandensein eines sachlichen Grundes. Neben einer mangelnden Leistung oder eines unbefriedigenden Verhaltens können auch wirtschaftliche oder organisatorische bzw. betriebliche Gründe einen solchen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Vorausgesetzt ist hierbei, dass keine andere zumutbare Stelle angeboten werden kann oder eine solche abgelehnt wird.
(mehr …)Vermeidbare Fehler bei Kündigungen im öffentlichen Personalrecht
Bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um ein herausforderndes Verfahren für alle involvierten Parteien. Wenn es gelingt, die wichtigsten Punkte zu beachten und die häufigsten Fehler zu vermeiden, kann immerhin ein korrekter Auflösungsprozess durch die zuständige Behörde garantiert werden. Damit kann die Akzeptanz für die involvierten Parteien erhöht und das Risiko, die Streitigkeit vor Gericht auszufechten, verringert werden. Nachfolgend sollen die häufigsten Fehler (jeweils hervorgehoben) vorgestellt werden.
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