Ältere BeiträgeOktober 2021

Lohnverzicht beim Feierabendbier – ein Plädoyer für die Schriftlichkeit

Auch vor Ge­richt und un­ter Ju­ris­tin­nen und Ju­ris­ten gibt es im­mer wie­der Fäl­le, bei de­nen man sich die Fra­ge stellt, ob es sich tat­säch­lich so zu­ge­tra­gen hat. In al­ler Re­gel sind sol­che Fäl­le aber äus­serst lehr­reich, weil be­son­ders ein­präg­sam. Et­wa wie der­je­ni­ge Fall, den das Ar­beits­ge­richt Zü­rich kurz vor Jah­res­en­de 2020 zu be­ur­tei­len hatte.

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