Die Hürden für eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin sind bekanntlich hoch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese in einem aktuellen Fall, in dem der Arbeitnehmer zugegeben hatte, die Zweitunterschrift auf dem Spesenformular gefälscht zu haben, als erfüllt erachtet und die fristlose Kündigung geschützt (Urteil vom 11. Dezember 2019, VB.2019.00504).
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