In einem ersten Teil wurden die Grundlagen zur Prävention von sexueller Belästigung besprochen und die Pflichten der Arbeitgebenden wurden erläutert. Im vorliegenden zweiten Teil werden die innerbetrieblichen Zuständigkeiten und Aufgaben näher beschrieben und Erkenntnisse aus Gerichtsfällen präsentiert.
(mehr …)Pflicht zur Prävention von sexueller Belästigung — Teil 1
In einer neuen Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und des Staatsekretariats für Wirtschaft wird gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden schon unerwünschte sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt haben. Eine gute Gelegenheit also, um die Pflicht zur Prävention von sexueller Belästigung in Erinnerung zu rufen und zu erläutern, welche Massnahmen genau von den Arbeitgebenden zu ergreifen sind.
(mehr …)Keine Sperrfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit — eine Einordnung
Die Aufregung hat sich etwas gelegt und der Nebel hat sich etwas gelichtet. Es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung dieses viel diskutierten Bundesgerichtsentscheids. Dabei soll dargelegt werden, was das Bundesgericht in diesem Entscheid gesagt hat und was es eben nicht gesagt hat.
(mehr …)Falsche Zeiterfassung als schwerwiegender Verstoss gegen Treuepflicht
Die wiederholte Falscherfassung der Arbeitszeit zuungunsten der städtischen Arbeitgeberin stellt gemäss dem Verwaltungsgericht Zürich eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht der Arbeitnehmerin dar und rechtfertigt eine Kündigung ohne vorgängige Mahnung.
(mehr …)Das A und O bei Referenzauskünften
Das Einholen von Referenzauskünften stellt eine wichtige Möglichkeit des Erkenntnisgewinns bei Bewerbungsverfahren dar. Die vorgesetzten Personen sind aber weder beim Einholen noch beim Erteilen völlig frei. Einerseits ist die Wahrheitspflicht zu beachten und anderseits darf bei der Referenzauskunft das Arbeitszeugnis vertieft, aber nicht erweitert werden. Wer also eine Referenzauskunft erteilt, muss sich streng an das Skript (Arbeitszeugnis) halten.
(mehr …)Neubeurteilung gemäss Gemeindegesetz – Risiken und Nebenwirkungen
In VB.2023.00224 hatte das Verwaltungsgericht in einer personalrechtlichen Angelegenheit unter anderem zu beurteilen, ob bei einem Neubeurteilungsverfahren gemäss Gemeindegesetz die aufschiebende Wirkung entzogen werden kann. Es kam zum Schluss, dass das Gemeindegesetz eine lex specialis enthalte, die einem Entzug der aufschiebenden Wirkung entgegenstehe, weshalb die Kündigungsfrist nach Eröffnung des Neubeurteilungsentscheids neu zu laufen beginne.
(mehr …)Einstellung im Amt als vorsorgliche Massnahme
In einem neuen Entscheid setzte sich das Verwaltungsgericht Zürich vertieft mit der Einstellung im Amt auseinander. Eine Einstellung im Amt ist der Verzicht auf die Arbeitsleistung bei weiterhin bestehender (i.d.R. voller) Besoldung und ist jederzeit möglich, unter anderem wenn zwingende öffentliche Interessen oder eine Administrativuntersuchung dies erfordern. Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss die Arbeitgeberin die berechtigten Interessen der angestellten Person berücksichtigen und darf eine Einstellung im Amt nur anordnen, wenn das öffentliche Interesse an der vorübergehenden Entfernung der Betroffenen vom Arbeitsplatz die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt. Zudem muss die mit der Einstellung im Amt verbundene Aussenwirkung und die damit einhergehende Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung beachtet werden.
(mehr …)Die Arbeitslosenkasse im personalrechtlichen Rechtsmittelverfahren
Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz gehen strittige Lohnansprüche der Arbeitnehmerin auf die Arbeitslosenkasse über, wenn und soweit diese ihr für die gleiche Periode Arbeitslosentaggelder bezahlt. In Klärung seiner Rechtsprechung beantwortet das Verwaltungsgericht Zürich in einem neueren Entscheid die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt die Arbeitslosenkasse in den Prozess eintritt. Es verneint einen direkten Übergang der prozessualen Stellung im Verfahren und kommt zum Schluss, dass es für den Prozess- bzw. Verfahrenseintritt einer Erklärung gegenüber der Arbeitnehmerin bedürfe. Bis dahin führe diese das Verfahren in sogenannter Prozessstandschaft weiter.
(mehr …)Mehr Konturenschärfe für Fürsorgepflicht bei Alterskündigung
Im Entscheid AN210039‑L vom 16. August 2022 hatte das Arbeitsgericht Zürich die Kündigung eines langjährigen Kochs zu beurteilen, dessen Arbeitsverhältnis nach rund 30 Jahren im Alter von 64 Jahren aufgelöst wurde. Die Kündigung erfolgte während einer längeren, mindestens teilweisen Arbeitsunfähigkeit und rund elf Monate vor der Pensionierung des Kochs.
(mehr …)Probezeitkündigung im öffentlichen Recht – Risiko für Nasenentscheide
Die Voraussetzungen für Kündigungen bei öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen sind während der Probezeit bekanntlich tiefer als danach. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2023 zeigt nun in eindrücklich deutlichen Worten wie tief die Voraussetzungen tatsächlich sind. Damit unterscheidet sich die Probezeitkündigung im öffentlichen Recht im Grunde kaum von derjenigen im Privatrecht.
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