Bereits Ende letzten Jahres wurden in den ersten Kantonen Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt. Die Impfung soll im Jahr 2021 dazu führen, dass man die Situation rund um Covid-19 in den Griff kriegt und auch das (Arbeits-) Leben wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann. Um eine Herdenimmunität gegen Covid-19 zu erreichen, müssten allerdings rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Da Arbeitgeberinnen ein grosses Interesse daran haben dürften, dass sich ihre Mitarbeitenden impfen lassen, stellt sich die Frage, ob es im Arbeitsverhältnis möglich ist, eine Impfpflicht durchzusetzen.
(mehr …)Wenn sich Arzt und Vertrauensarzt nicht einig sind
An die Arbeitsunfähigkeit schliessen verschiedene Rechtsfolgen an. So ist der Lohn trotz fehlender Arbeitsleistung geschuldet, eine ordentliche Kündigung während einer bestimmten Zeitspanne ist nach Ablauf der Probezeit nicht möglich und im gekündigten Verhältnis verlängert sich unter Umständen die Kündigungsfrist. Was aber, wenn der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt, beispielsweise, weil dieser just im Zeitpunkt der Kündigung krank wird? In welchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Vertrauensarzt schicken und was bedeutet es, wenn der den Arbeitnehmer behandelnde Arzt und der Vertrauensarzt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?
(mehr …)Privater Lästerchat kein Grund für fristlose Kündigung
Ein neueres Urteil des Obergerichts Zürich befasst sich mit einer heiklen Frage im Schnittbereich Arbeitsrecht und Datenschutz. Das Obergericht bestätigt darin ein Urteil der Vorinstanz, wonach die Verwertung einer privaten ehrverletzenden Chatkorrespondenz auf dem Geschäftshandy einer Mitarbeiterin zur Begründung einer fristlosen Kündigung derselben unzulässig ist.
(mehr …)Krankheit im Arbeitszeugnis – Gratwanderung zwischen Wahrheits- und Fürsorgepflicht
Die Krankheit als Thema im Arbeitszeugnis bildet eine grosse Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen. Personalverantwortliche müssen Abwägungen treffen zwischen der Pflicht der Arbeitgeberin, ein wahres und vollständiges Bild des betreffenden Mitarbeiters zu zeichnen und seiner Pflicht, das wirtschaftliche Fortkommen seines Arbeitnehmers zu fördern. Trotz der grossen Bedeutung der individuellen Situationen lassen sich – nach Meinung der Autorin – Leitlinien ausmachen, welche die Gratwanderung erleichtern.
(mehr …)Social Media in der Freizeit — Was geht das die Chefin an?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, wozu auch dessen Privat- und Intimsphäre gehört. In Zeiten von Social Media verschieben sich mitunter die Grenzen dessen, was als privat angesehen wird. Was aber gilt, wenn Arbeitnehmer selbst ihre Privat- oder Intimsphäre auf Social Media-Plattformen ausbreiten und damit die Interessen des Arbeitgebers tangieren?
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