Ältere BeiträgeSeptember 2020

Wenn Corona auf Grippewelle und Herbstferien trifft — was gilt aktuell?

Der Herbst be­ginnt, Co­ro­na bleibt. Grip­pe­wel­le und Herbst­fe­ri­en ste­hen vor der Tür. Nach­dem sich die Si­tua­ti­on im spä­ten Früh­ling et­was be­ru­higt bzw. ein­ge­pen­delt hat­te, stel­len sich wie­der neue Fra­gen, seit die Mit­ar­bei­ten­den aus dem Home-Of­fice zu­rück­keh­ren. Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne sind noch im­mer schwer zu fas­sen­de Be­grif­fe und auch was denn nun für be­son­ders ge­fähr­de­te Per­so­nen gilt, ist häu­fig nicht klar. Mit den be­vor­ste­hen­den Herbst­fe­ri­en und ei­ner ers­ten wahr­schein­li­chen Grip­pe­wel­le im Spät­herbst wird es noch un­über­sicht­li­cher. Die­ser Bei­trag soll Ab­hil­fe schaffen.

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Zählt Umkleiden zur Arbeitszeit?

Im Früh­ling 2019 wur­de die Fra­ge, ob die Zeit, wel­che Ar­beit­neh­men­de für das Um­zie­hen be­nö­ti­gen zur Ar­beits­zeit ge­hört, in den Me­di­en breit dis­ku­tiert. Den Stein ins Rol­len ge­bracht hat­te der Ver­band des Per­so­nals öf­fent­li­cher Diens­te (VPOD). Er lan­cier­te im Herbst 2018 die Kam­pa­gne «Um­klei­den ist Ar­beits­zeit» und for­der­te, dass die Um­klei­de­zeit als Ar­beits­zeit an­ge­rech­net wird. Für die Zu­kunft konn­ten mit ver­schie­de­nen Spi­tä­lern Lö­sun­gen ge­fun­den wer­den. Für die in der Ver­gan­gen­heit nicht auf die Ar­beits­zeit an­ge­rech­ne­te Um­klei­de­zeit wur­de die Aus­zah­lung ent­spre­chen­der Ver­gü­tun­gen ver­langt und in der Fol­ge auch ein­ge­klagt. Das Ver­wal­tungs­ge­richt des Kan­tons Zü­rich hat am 24. Ju­ni 2020 ei­nen ers­ten Fall ent­schie­den. Es hat – wie be­reits der Be­zirks­rat zu­vor – die rück­wir­ken­de Ver­gü­tung abgelehnt.

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