An die Arbeitsunfähigkeit schliessen verschiedene Rechtsfolgen an. So ist der Lohn trotz fehlender Arbeitsleistung geschuldet, eine ordentliche Kündigung während einer bestimmten Zeitspanne ist nach Ablauf der Probezeit nicht möglich und im gekündigten Verhältnis verlängert sich unter Umständen die Kündigungsfrist. Was aber, wenn der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt, beispielsweise, weil dieser just im Zeitpunkt der Kündigung krank wird? In welchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Vertrauensarzt schicken und was bedeutet es, wenn der den Arbeitnehmer behandelnde Arzt und der Vertrauensarzt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?
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