Das Coronavirus (COVID-19) hat unser aber auch das Leben unserer Kinder auf den Kopf gestellt. Am 14. März 2020 hat der Bundesrat die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen angeordnet. Was für die Schülerinnen und Schüler (zumindest) auf den ersten Blick verlockend schien, stellte und stellt viele Eltern von schulpflichtigen Kindern aber auch Arbeitgebende vor grosse Probleme. Was bedeutet es für das Arbeitsverhältnis, wenn Eltern aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht mehr zur Arbeit vor Ort erscheinen können oder die betreffende Tätigkeit zwar im Home-Office erledigt werden kann, aufgrund der Bereuungs- und Beschulungspflichten aber nicht mehr im gleichen Umfang oder mit der gleichen Effizienz? Der Bundesrat hat diese schwierige Situation erkannt und die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (nachfolgend: COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) erlassen. Diese sieht eine Entschädigung für Personen vor, welche ihre Erwerbstätigkeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung der Kinder unterbrechen müssen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Frage, ob bei Home-Office ein Entschädigungsanspruch besteht.
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