Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, wozu auch dessen Privat- und Intimsphäre gehört. In Zeiten von Social Media verschieben sich mitunter die Grenzen dessen, was als privat angesehen wird. Was aber gilt, wenn Arbeitnehmer selbst ihre Privat- oder Intimsphäre auf Social Media-Plattformen ausbreiten und damit die Interessen des Arbeitgebers tangieren?
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