Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen gemäss Art. 3 des Gleichstellungsgesetzes aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Das Verwaltungsgericht Zürich hat im Entscheid vom 3. Juli 2019 festgehalten, dass die Verweigerung einer geplanten und bereits abgemachten Erhöhung des Beschäftigungsgrads, welche alleine mit der Schwangerschaft begründet wird, eine direkte Diskriminierung darstellt, welche beseitigt werden muss.
(mehr …)Homeoffice — Wann zahlt der Arbeitgeber an die Miete?
Homeoffice gehört heute bei vielen Arbeitnehmern zum Arbeitsalltag. Oftmals wird an gewissen Tagen zu Hause, an andern im Büro gearbeitet. Diese vergleichsweise neue Arbeitsform führt zu zahlreichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsort, Arbeitszeit, Datensicherheit, Erreichbarkeit und Entschädigung für die Nutzung der Infrastruktur. Das Bundesgericht hat sich nun in einem Entscheid vom April 2019 zur umstrittenen Frage geäussert, ob sich ein Arbeitgeber an den Mietkosten eines Arbeitnehmers, welcher seine Arbeit vollständig von zu Hause aus erledigte, beteiligen muss. Dies wurde im Entscheid bejaht.
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