In einer neuen Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und des Staatsekretariats für Wirtschaft wird gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden schon unerwünschte sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt haben. Eine gute Gelegenheit also, um die Pflicht zur Prävention von sexueller Belästigung in Erinnerung zu rufen und zu erläutern, welche Massnahmen genau von den Arbeitgebenden zu ergreifen sind.
(mehr …)Keine Sperrfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit — eine Einordnung
Die Aufregung hat sich etwas gelegt und der Nebel hat sich etwas gelichtet. Es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung dieses viel diskutierten Bundesgerichtsentscheids. Dabei soll dargelegt werden, was das Bundesgericht in diesem Entscheid gesagt hat und was es eben nicht gesagt hat.
(mehr …)Das A und O bei Referenzauskünften
Das Einholen von Referenzauskünften stellt eine wichtige Möglichkeit des Erkenntnisgewinns bei Bewerbungsverfahren dar. Die vorgesetzten Personen sind aber weder beim Einholen noch beim Erteilen völlig frei. Einerseits ist die Wahrheitspflicht zu beachten und anderseits darf bei der Referenzauskunft das Arbeitszeugnis vertieft, aber nicht erweitert werden. Wer also eine Referenzauskunft erteilt, muss sich streng an das Skript (Arbeitszeugnis) halten.
(mehr …)Einstellung im Amt als vorsorgliche Massnahme
In einem neuen Entscheid setzte sich das Verwaltungsgericht Zürich vertieft mit der Einstellung im Amt auseinander. Eine Einstellung im Amt ist der Verzicht auf die Arbeitsleistung bei weiterhin bestehender (i.d.R. voller) Besoldung und ist jederzeit möglich, unter anderem wenn zwingende öffentliche Interessen oder eine Administrativuntersuchung dies erfordern. Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss die Arbeitgeberin die berechtigten Interessen der angestellten Person berücksichtigen und darf eine Einstellung im Amt nur anordnen, wenn das öffentliche Interesse an der vorübergehenden Entfernung der Betroffenen vom Arbeitsplatz die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt. Zudem muss die mit der Einstellung im Amt verbundene Aussenwirkung und die damit einhergehende Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung beachtet werden.
(mehr …)Mehr Konturenschärfe für Fürsorgepflicht bei Alterskündigung
Im Entscheid AN210039‑L vom 16. August 2022 hatte das Arbeitsgericht Zürich die Kündigung eines langjährigen Kochs zu beurteilen, dessen Arbeitsverhältnis nach rund 30 Jahren im Alter von 64 Jahren aufgelöst wurde. Die Kündigung erfolgte während einer längeren, mindestens teilweisen Arbeitsunfähigkeit und rund elf Monate vor der Pensionierung des Kochs.
(mehr …)Mobbing im Sinne der Rechtsprechung
Bei Konflikten am Arbeitsplatz ist schnell die Rede von Mobbing. Mindestens aus juristischer Sicht ist die Definition von Mobbing häufig nicht erfüllt, weshalb eine sorgfältigere Begriffsverwendung angezeigt ist. Unabhängig von der Begrifflichkeit sind die vorgesetzten Personen aber angehalten, auf Konflikte zu reagieren und ihrer entsprechenden Fürsorgepflicht nachzukommen. Dies gilt sowohl im Bereich des öffentlichen Personalrechts, als auch im Bereich des privaten Arbeitsrechts.
(mehr …)Wissenswertes zur Probezeit
Grundsätzlich beginnt jedes neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. Die Probezeit ist eine beschränkte Zeitdauer, während der ein Kennenlernen stattfinden und die Zusammenarbeit ausprobiert werden kann und während der noch nicht alle Rechte und Pflichten des «normalen» Arbeitsverhältnisses zum Tragen kommen. Die Vertragsparteien sollen in dieser Zeit abschätzen können, ob sie die gegenseitigen Erwartungen erfüllen. Die Probezeit beinhaltet einige Spezialitäten, deren genauere Betrachtung sich lohnt.
(mehr …)Kündigung bei Krankheit oder Unfall
Eine längere Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden, sei es wegen Krankheit oder wegen Unfall, ist meist mit grossen Herausforderungen für die Arbeitgebenden verbunden. Nicht selten wird deshalb früher oder später über eine Kündigung nachgedacht. Sowohl im privaten Arbeitsrecht als auch im öffentlichen Personalrecht kann wegen längerer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden. Die Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit ist aber auch im Privatrecht nicht ohne Tücken, weshalb sich eine genauere Betrachtung lohnt.
(mehr …)Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Im Urteil vom 24. Oktober 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Frage zu beurteilen, ob eine fristlose Kündigung eines SBB-Mitarbeiters wegen sexueller Belästigung rechtmässig war. Auslöser waren drei Vorfälle zwischen dem SBB-Mitarbeiter und einer Kollegin. Das Bundesverwaltungsgericht kam vorliegend zum Schluss, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war, da schon eine einzelne Belästigungshandlung reicht, wenn diese geeignet ist, die Vertrauensgrundlage zu zerstören.
(mehr …)Freiwilligenarbeit oder faktisches Arbeitsverhältnis?
Im Urteil vom 20. Oktober 2021 hatte das Arbeitsgericht Zürich die Frage zu beurteilen, ob ein (entgeltliches) Arbeitsverhältnis auch dann vorliegt, wenn zwischen den Parteien (Fussballtrainer und Fussballverein) kein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist oder ob es sich eher um nebenberufliche unentgeltliche Freiwilligenarbeit handelt.
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