Ältere BeiträgeMai 2020

Unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist führt zu missbräuchlicher Kündigung

Der Früh­ling stand bis­her ganz im Zei­chen des Co­ro­na­vi­rus. Das Ver­wal­tungs­ge­richt des Kan­tons Zü­rich hat­te sich aber auch mit an­de­ren The­men zu be­fas­sen und hat am 9. April im Zu­sam­men­hang mit ei­ner miss­bräuch­li­chen Kün­di­gung ei­nen in­ter­es­san­ten Ent­scheid ge­fällt, bei dem die Ar­beit­ge­be­rin wohl die Bei­trä­ge auf dem Per­so­nal­rechts­blog zu den The­men Be­wäh­rungs­frist im öf­fent­li­chen Ar­beits­ver­hält­nis und Ver­meid­ba­re Feh­ler bei Kün­di­gun­gen im öf­fent­li­chen Per­so­nal­recht nicht ge­le­sen und ih­rem An­ge­stell­ten die Be­wäh­rungs­frist un­be­rech­tig­ter­wei­se ge­kürzt und das recht­li­che Ge­hör nur pro for­ma ge­währt hatte.

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