Die Voraussetzungen für Kündigungen bei öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen sind während der Probezeit bekanntlich tiefer als danach. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2023 zeigt nun in eindrücklich deutlichen Worten wie tief die Voraussetzungen tatsächlich sind. Damit unterscheidet sich die Probezeitkündigung im öffentlichen Recht im Grunde kaum von derjenigen im Privatrecht.
(mehr …)Wissenswertes zur Probezeit
Grundsätzlich beginnt jedes neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. Die Probezeit ist eine beschränkte Zeitdauer, während der ein Kennenlernen stattfinden und die Zusammenarbeit ausprobiert werden kann und während der noch nicht alle Rechte und Pflichten des «normalen» Arbeitsverhältnisses zum Tragen kommen. Die Vertragsparteien sollen in dieser Zeit abschätzen können, ob sie die gegenseitigen Erwartungen erfüllen. Die Probezeit beinhaltet einige Spezialitäten, deren genauere Betrachtung sich lohnt.
(mehr …)Kündigung bei Krankheit oder Unfall
Eine längere Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden, sei es wegen Krankheit oder wegen Unfall, ist meist mit grossen Herausforderungen für die Arbeitgebenden verbunden. Nicht selten wird deshalb früher oder später über eine Kündigung nachgedacht. Sowohl im privaten Arbeitsrecht als auch im öffentlichen Personalrecht kann wegen längerer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden. Die Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit ist aber auch im Privatrecht nicht ohne Tücken, weshalb sich eine genauere Betrachtung lohnt.
(mehr …)Fristlose Kündigung eines Testverweigerers
In einem bisher unveröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 10. November 2022 ist dieses zum Schluss gekommen, dass die fristlose Auflösung eines kommunalen Mitarbeiters gerechtfertigt war, nachdem sich der ungeimpfte und von der Maskentragepflicht dispensierte Mitarbeiter geweigert hatte, sich einem wöchentlichen Covid-Test zu unterziehen. Der Entscheid macht deutlich, dass sich eine (öffentlich-rechtliche) Arbeitgeberin trotz hoher Schwellen für eine fristlose Kündigung durchaus und gerade mit Blick auf den Schutz von Interessen ihrer übrigen Mitarbeitenden auf den Standpunkt der Unzumutbarkeit der Fortführung stellen darf.
(mehr …)Die Krux mit der Sperrfrist
Die Kündigungsfreiheit der Arbeitgeberin im privaten Arbeitsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Einerseits dürfen Kündigungen nicht missbräuchlich sein (Art. 336 OR) und anderseits dürfen sie nicht zur Unzeit – während einer sogenannten Sperrfrist – erfolgen (Art. 336c OR). Was es im Zusammenhang mit Kündigungen zur Unzeit speziell zu beachten gilt, soll in diesem Beitrag näher ausgeführt werden. In aller Regel (sofern ein Verweis auf das OR besteht) sind die Bestimmungen zur Kündigung zur Unzeit mit den entsprechenden Ausführungen auch im öffentlichen Personalrecht anwendbar.
(mehr …)Ist eine Impfpflicht denkbar?
Bereits Ende letzten Jahres wurden in den ersten Kantonen Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt. Die Impfung soll im Jahr 2021 dazu führen, dass man die Situation rund um Covid-19 in den Griff kriegt und auch das (Arbeits-) Leben wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann. Um eine Herdenimmunität gegen Covid-19 zu erreichen, müssten allerdings rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Da Arbeitgeberinnen ein grosses Interesse daran haben dürften, dass sich ihre Mitarbeitenden impfen lassen, stellt sich die Frage, ob es im Arbeitsverhältnis möglich ist, eine Impfpflicht durchzusetzen.
(mehr …)Kündigung ohne Bewährungsfrist – neuer Entscheid lässt Fragen offen
Ein neuerer Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich befasst sich mit den Voraussetzungen einer zulässigen Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses, ohne vorherige Anordnung einer Bewährungsfrist. Der Entscheid verdeutlicht den Ausnahmecharakter der Kündigung ohne Bewährungsfrist, zeigt aber auch deutlich auf, dass und wo ein Spielraum für die öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin besteht, auf das Institut der Bewährungsfrist zu verzichten. Diese Möglichkeiten zur Ausnahme sind nicht zuletzt auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig.
(mehr …)Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Widerrechtlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrags
Der Sperrfristenschutz nach § 20 des Personalgesetzes des Kantons Zürich in Verbindung mit Art. 336c OR findet bei Entlassungen altershalber keine Anwendung, wie das Verwaltungsgericht Zürich in einem neuen Entscheid mit überzeugender Begründung festhält. Der Entscheid ist auch aus einem anderen Grund lesenswert; das Verwaltungsgericht kommt nämlich zum Schluss, dass einem Arbeitnehmer die Berufung auf einen widerrechtlichen Arbeitsvertrag nicht zusteht, wenn dieser jahrelang von den widerrechtlichen Bedingungen profitiert hat.
(mehr …)Kein Raum für Verdachtskündigungen
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis auflösen, muss sie den Sachverhalt, auf welchen sie sich hierbei stützt, untersucht haben. Welche Anforderungen an das Vorgehen der Arbeitgeberin gestellt werden, hat das Verwaltungsgericht in einem neuen Entscheid anschaulich dargelegt. (mehr …)
Fristlose Kündigung wegen Unterschriftenfälschung
Die Hürden für eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin sind bekanntlich hoch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese in einem aktuellen Fall, in dem der Arbeitnehmer zugegeben hatte, die Zweitunterschrift auf dem Spesenformular gefälscht zu haben, als erfüllt erachtet und die fristlose Kündigung geschützt (Urteil vom 11. Dezember 2019, VB.2019.00504).
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