Die wiederholte Falscherfassung der Arbeitszeit zuungunsten der städtischen Arbeitgeberin stellt gemäss dem Verwaltungsgericht Zürich eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht der Arbeitnehmerin dar und rechtfertigt eine Kündigung ohne vorgängige Mahnung.
(mehr …)Neubeurteilung gemäss Gemeindegesetz – Risiken und Nebenwirkungen
In VB.2023.00224 hatte das Verwaltungsgericht in einer personalrechtlichen Angelegenheit unter anderem zu beurteilen, ob bei einem Neubeurteilungsverfahren gemäss Gemeindegesetz die aufschiebende Wirkung entzogen werden kann. Es kam zum Schluss, dass das Gemeindegesetz eine lex specialis enthalte, die einem Entzug der aufschiebenden Wirkung entgegenstehe, weshalb die Kündigungsfrist nach Eröffnung des Neubeurteilungsentscheids neu zu laufen beginne.
(mehr …)Die Arbeitslosenkasse im personalrechtlichen Rechtsmittelverfahren
Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz gehen strittige Lohnansprüche der Arbeitnehmerin auf die Arbeitslosenkasse über, wenn und soweit diese ihr für die gleiche Periode Arbeitslosentaggelder bezahlt. In Klärung seiner Rechtsprechung beantwortet das Verwaltungsgericht Zürich in einem neueren Entscheid die Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt die Arbeitslosenkasse in den Prozess eintritt. Es verneint einen direkten Übergang der prozessualen Stellung im Verfahren und kommt zum Schluss, dass es für den Prozess- bzw. Verfahrenseintritt einer Erklärung gegenüber der Arbeitnehmerin bedürfe. Bis dahin führe diese das Verfahren in sogenannter Prozessstandschaft weiter.
(mehr …)Probezeitkündigung im öffentlichen Recht – Risiko für Nasenentscheide
Die Voraussetzungen für Kündigungen bei öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen sind während der Probezeit bekanntlich tiefer als danach. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2023 zeigt nun in eindrücklich deutlichen Worten wie tief die Voraussetzungen tatsächlich sind. Damit unterscheidet sich die Probezeitkündigung im öffentlichen Recht im Grunde kaum von derjenigen im Privatrecht.
(mehr …)Wissenswertes zur Probezeit
Grundsätzlich beginnt jedes neue Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit. Die Probezeit ist eine beschränkte Zeitdauer, während der ein Kennenlernen stattfinden und die Zusammenarbeit ausprobiert werden kann und während der noch nicht alle Rechte und Pflichten des «normalen» Arbeitsverhältnisses zum Tragen kommen. Die Vertragsparteien sollen in dieser Zeit abschätzen können, ob sie die gegenseitigen Erwartungen erfüllen. Die Probezeit beinhaltet einige Spezialitäten, deren genauere Betrachtung sich lohnt.
(mehr …)Kündigung bei Krankheit oder Unfall
Eine längere Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmenden, sei es wegen Krankheit oder wegen Unfall, ist meist mit grossen Herausforderungen für die Arbeitgebenden verbunden. Nicht selten wird deshalb früher oder später über eine Kündigung nachgedacht. Sowohl im privaten Arbeitsrecht als auch im öffentlichen Personalrecht kann wegen längerer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden. Die Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit ist aber auch im Privatrecht nicht ohne Tücken, weshalb sich eine genauere Betrachtung lohnt.
(mehr …)Fristlose Kündigung eines Testverweigerers
In einem bisher unveröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 10. November 2022 ist dieses zum Schluss gekommen, dass die fristlose Auflösung eines kommunalen Mitarbeiters gerechtfertigt war, nachdem sich der ungeimpfte und von der Maskentragepflicht dispensierte Mitarbeiter geweigert hatte, sich einem wöchentlichen Covid-Test zu unterziehen. Der Entscheid macht deutlich, dass sich eine (öffentlich-rechtliche) Arbeitgeberin trotz hoher Schwellen für eine fristlose Kündigung durchaus und gerade mit Blick auf den Schutz von Interessen ihrer übrigen Mitarbeitenden auf den Standpunkt der Unzumutbarkeit der Fortführung stellen darf.
(mehr …)Die Krux mit der Sperrfrist
Die Kündigungsfreiheit der Arbeitgeberin im privaten Arbeitsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Einerseits dürfen Kündigungen nicht missbräuchlich sein (Art. 336 OR) und anderseits dürfen sie nicht zur Unzeit – während einer sogenannten Sperrfrist – erfolgen (Art. 336c OR). Was es im Zusammenhang mit Kündigungen zur Unzeit speziell zu beachten gilt, soll in diesem Beitrag näher ausgeführt werden. In aller Regel (sofern ein Verweis auf das OR besteht) sind die Bestimmungen zur Kündigung zur Unzeit mit den entsprechenden Ausführungen auch im öffentlichen Personalrecht anwendbar.
(mehr …)Ist eine Impfpflicht denkbar?
Bereits Ende letzten Jahres wurden in den ersten Kantonen Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt. Die Impfung soll im Jahr 2021 dazu führen, dass man die Situation rund um Covid-19 in den Griff kriegt und auch das (Arbeits-) Leben wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann. Um eine Herdenimmunität gegen Covid-19 zu erreichen, müssten allerdings rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Da Arbeitgeberinnen ein grosses Interesse daran haben dürften, dass sich ihre Mitarbeitenden impfen lassen, stellt sich die Frage, ob es im Arbeitsverhältnis möglich ist, eine Impfpflicht durchzusetzen.
(mehr …)Kündigung ohne Bewährungsfrist – neuer Entscheid lässt Fragen offen
Ein neuerer Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich befasst sich mit den Voraussetzungen einer zulässigen Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses, ohne vorherige Anordnung einer Bewährungsfrist. Der Entscheid verdeutlicht den Ausnahmecharakter der Kündigung ohne Bewährungsfrist, zeigt aber auch deutlich auf, dass und wo ein Spielraum für die öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin besteht, auf das Institut der Bewährungsfrist zu verzichten. Diese Möglichkeiten zur Ausnahme sind nicht zuletzt auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig.
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