Die wiederholte Falscherfassung der Arbeitszeit zuungunsten der städtischen Arbeitgeberin stellt gemäss dem Verwaltungsgericht Zürich eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht der Arbeitnehmerin dar und rechtfertigt eine Kündigung ohne vorgängige Mahnung.
(mehr …)Eine Schlechterfüllung von Nebenaufgaben rechtfertigt eine Kündigung unter Umständen nicht
Vor kurzem hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wieder einmal eingehend mit der Kündigung aufgrund mangelnder Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens befasst. Der Entscheid zeigt deutlich, wie wichtig die Dokumentation der gerügten Mängel ist. Ferner können dem Entscheid die grundlegenden Leitlinien für eine Kündigung aufgrund mangelnder Leistungen oder unbefriedigenden Verhaltens entnommen werden. Der Entscheid veranschaulicht aber auch die Notwendigkeit einer Interessenabwägung im Einzelfall.
(mehr …)Bewährungsfrist im öffentlichen Arbeitsverhältnis
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ihren Mitarbeiter aus Leistungs- oder Verhaltensgründen entlassen, so muss sie ihm zunächst die Möglichkeit einräumen sich zu verbessern, das heisst dem Mitarbeiter ist eine Bewährungsfrist einzuräumen. Vorgesetzte sind nicht zuletzt wegen unzureichender Kenntnisse der Abläufe mit diesem Vorgehen regelmässig überfordert oder verhalten sich vor oder während der Bewährungsfrist ambivalent. Dies führt zu unnötiger Frustration bei den Beteiligten und zu Prozessrisiken. Beides kann deutlich verringert werden.
(mehr …)Das schlechte Arbeitszeugnis
Eine besondere Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ungenügende Leistungen oder ein unbefriedigendes Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders als teilweise behauptet, darf und muss ein Arbeitszeugnis unter bestimmten Umständen Schwächen thematisieren. Der vorliegende Beitrag zeigt, wann dies der Fall ist und welche Formulierungen hilfreich sind.
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