Die Aufregung hat sich etwas gelegt und der Nebel hat sich etwas gelichtet. Es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung dieses viel diskutierten Bundesgerichtsentscheids. Dabei soll dargelegt werden, was das Bundesgericht in diesem Entscheid gesagt hat und was es eben nicht gesagt hat.
(mehr …)Mobbing im Sinne der Rechtsprechung
Bei Konflikten am Arbeitsplatz ist schnell die Rede von Mobbing. Mindestens aus juristischer Sicht ist die Definition von Mobbing häufig nicht erfüllt, weshalb eine sorgfältigere Begriffsverwendung angezeigt ist. Unabhängig von der Begrifflichkeit sind die vorgesetzten Personen aber angehalten, auf Konflikte zu reagieren und ihrer entsprechenden Fürsorgepflicht nachzukommen. Dies gilt sowohl im Bereich des öffentlichen Personalrechts, als auch im Bereich des privaten Arbeitsrechts.
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