Mit den kürzer werdenden Tagen wächst die Vorfreude auf die Festtage und Winterferien. Gleichzeitig ist Winterzeit auch Grippe- und Erkältungszeit. So kann es durchaus vorkommen, dass eine fiese Grippe die Ferien- bzw. Feiertagspläne durchkreuzt. Rechtlich wirft das Zusammenfallen von Krankheit und Ferien Fragen auf, weil das eine das andere ausschliessen kann, aber nicht muss.
(mehr …)Bewährungsfrist im öffentlichen Arbeitsverhältnis
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ihren Mitarbeiter aus Leistungs- oder Verhaltensgründen entlassen, so muss sie ihm zunächst die Möglichkeit einräumen sich zu verbessern, das heisst dem Mitarbeiter ist eine Bewährungsfrist einzuräumen. Vorgesetzte sind nicht zuletzt wegen unzureichender Kenntnisse der Abläufe mit diesem Vorgehen regelmässig überfordert oder verhalten sich vor oder während der Bewährungsfrist ambivalent. Dies führt zu unnötiger Frustration bei den Beteiligten und zu Prozessrisiken. Beides kann deutlich verringert werden.
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