SchlüsselwortReferenzauskunft

Das A und O bei Referenzauskünften

Das Ein­ho­len von Re­fe­renz­aus­künf­ten stellt ei­ne wich­ti­ge Mög­lich­keit des Er­kennt­nis­ge­winns bei Be­wer­bungs­ver­fah­ren dar. Die vor­ge­setz­ten Per­so­nen sind aber we­der beim Ein­ho­len noch beim Er­tei­len völ­lig frei. Ei­ner­seits ist die Wahr­heits­pflicht zu be­ach­ten und an­der­seits darf bei der Re­fe­renz­aus­kunft das Ar­beits­zeug­nis ver­tieft, aber nicht er­wei­tert wer­den. Wer al­so ei­ne Re­fe­renz­aus­kunft er­teilt, muss sich streng an das Skript (Ar­beits­zeug­nis) halten.

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