Die Aufregung hat sich etwas gelegt und der Nebel hat sich etwas gelichtet. Es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung dieses viel diskutierten Bundesgerichtsentscheids. Dabei soll dargelegt werden, was das Bundesgericht in diesem Entscheid gesagt hat und was es eben nicht gesagt hat.
(mehr …)Mehr Konturenschärfe für Fürsorgepflicht bei Alterskündigung
Im Entscheid AN210039‑L vom 16. August 2022 hatte das Arbeitsgericht Zürich die Kündigung eines langjährigen Kochs zu beurteilen, dessen Arbeitsverhältnis nach rund 30 Jahren im Alter von 64 Jahren aufgelöst wurde. Die Kündigung erfolgte während einer längeren, mindestens teilweisen Arbeitsunfähigkeit und rund elf Monate vor der Pensionierung des Kochs.
(mehr …)Die Krux mit der Sperrfrist
Die Kündigungsfreiheit der Arbeitgeberin im privaten Arbeitsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Einerseits dürfen Kündigungen nicht missbräuchlich sein (Art. 336 OR) und anderseits dürfen sie nicht zur Unzeit – während einer sogenannten Sperrfrist – erfolgen (Art. 336c OR). Was es im Zusammenhang mit Kündigungen zur Unzeit speziell zu beachten gilt, soll in diesem Beitrag näher ausgeführt werden. In aller Regel (sofern ein Verweis auf das OR besteht) sind die Bestimmungen zur Kündigung zur Unzeit mit den entsprechenden Ausführungen auch im öffentlichen Personalrecht anwendbar.
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