Ältere BeiträgeAugust 2023

Probezeitkündigung im öffentlichen Recht – Risiko für Nasenentscheide

Die Vor­aus­set­zun­gen für Kün­di­gun­gen bei öf­fent­lich-recht­li­chen An­stel­lungs­ver­hält­nis­sen sind wäh­rend der Pro­be­zeit be­kannt­lich tie­fer als da­nach. Ein Ur­teil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 2. Au­gust 2023 zeigt nun in ein­drück­lich deut­li­chen Wor­ten wie tief die Vor­aus­set­zun­gen tat­säch­lich sind. Da­mit un­ter­schei­det sich die Pro­be­zeit­kün­di­gung im öf­fent­li­chen Recht im Grun­de kaum von der­je­ni­gen im Privatrecht.

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