In einem bisher unveröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 10. November 2022 ist dieses zum Schluss gekommen, dass die fristlose Auflösung eines kommunalen Mitarbeiters gerechtfertigt war, nachdem sich der ungeimpfte und von der Maskentragepflicht dispensierte Mitarbeiter geweigert hatte, sich einem wöchentlichen Covid-Test zu unterziehen. Der Entscheid macht deutlich, dass sich eine (öffentlich-rechtliche) Arbeitgeberin trotz hoher Schwellen für eine fristlose Kündigung durchaus und gerade mit Blick auf den Schutz von Interessen ihrer übrigen Mitarbeitenden auf den Standpunkt der Unzumutbarkeit der Fortführung stellen darf.
(mehr …)Ist eine Impfpflicht denkbar?
Bereits Ende letzten Jahres wurden in den ersten Kantonen Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt. Die Impfung soll im Jahr 2021 dazu führen, dass man die Situation rund um Covid-19 in den Griff kriegt und auch das (Arbeits-) Leben wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann. Um eine Herdenimmunität gegen Covid-19 zu erreichen, müssten allerdings rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Da Arbeitgeberinnen ein grosses Interesse daran haben dürften, dass sich ihre Mitarbeitenden impfen lassen, stellt sich die Frage, ob es im Arbeitsverhältnis möglich ist, eine Impfpflicht durchzusetzen.
(mehr …)Corona-Massnahmen und Folgen bei Verweigerung
Die Situation in der Schweiz rund um Corona ist angespannt. In Bezug auf das Arbeitsverhältnis versuchen der Bund und die Arbeitgeberinnen alles dafür zu tun, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann und Mitarbeitende und Kundinnen optimal geschützt sind. Dies bedeutet auch, dass Massnahmen konsequent umgesetzt werden, und wer sich den Massnahmen beziehungsweise Dienstanweisungen widersetzt, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. So wurde in der Stadt Zürich das Arbeitsverhältnis mit einer Lehrperson, die sich geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, fristlos gekündigt und im Kanton Nidwalden wurde mit einer Lehrperson, welche sich ebenfalls geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, im gegenseitigen Einvernehmen eine Freistellung vereinbart. Welches sind die Pflichten der Mitarbeitenden und welche Möglichkeiten stehen der Arbeitgeberin zur Verfügung, wenn sich einzelne Mitarbeitende nicht an die Vorgaben halten?
(mehr …)Wenn Corona auf Grippewelle und Herbstferien trifft — was gilt aktuell?
Der Herbst beginnt, Corona bleibt. Grippewelle und Herbstferien stehen vor der Tür. Nachdem sich die Situation im späten Frühling etwas beruhigt bzw. eingependelt hatte, stellen sich wieder neue Fragen, seit die Mitarbeitenden aus dem Home-Office zurückkehren. Isolation und Quarantäne sind noch immer schwer zu fassende Begriffe und auch was denn nun für besonders gefährdete Personen gilt, ist häufig nicht klar. Mit den bevorstehenden Herbstferien und einer ersten wahrscheinlichen Grippewelle im Spätherbst wird es noch unübersichtlicher. Dieser Beitrag soll Abhilfe schaffen.
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