Im Frühling 2019 wurde die Frage, ob die Zeit, welche Arbeitnehmende für das Umziehen benötigen zur Arbeitszeit gehört, in den Medien breit diskutiert. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Er lancierte im Herbst 2018 die Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit» und forderte, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Für die Zukunft konnten mit verschiedenen Spitälern Lösungen gefunden werden. Für die in der Vergangenheit nicht auf die Arbeitszeit angerechnete Umkleidezeit wurde die Auszahlung entsprechender Vergütungen verlangt und in der Folge auch eingeklagt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 24. Juni 2020 einen ersten Fall entschieden. Es hat – wie bereits der Bezirksrat zuvor – die rückwirkende Vergütung abgelehnt.
(mehr …)Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Widerrechtlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrags
Der Sperrfristenschutz nach § 20 des Personalgesetzes des Kantons Zürich in Verbindung mit Art. 336c OR findet bei Entlassungen altershalber keine Anwendung, wie das Verwaltungsgericht Zürich in einem neuen Entscheid mit überzeugender Begründung festhält. Der Entscheid ist auch aus einem anderen Grund lesenswert; das Verwaltungsgericht kommt nämlich zum Schluss, dass einem Arbeitnehmer die Berufung auf einen widerrechtlichen Arbeitsvertrag nicht zusteht, wenn dieser jahrelang von den widerrechtlichen Bedingungen profitiert hat.
(mehr …)Unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist führt zu missbräuchlicher Kündigung
Der Frühling stand bisher ganz im Zeichen des Coronavirus. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte sich aber auch mit anderen Themen zu befassen und hat am 9. April im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung einen interessanten Entscheid gefällt, bei dem die Arbeitgeberin wohl die Beiträge auf dem Personalrechtsblog zu den Themen Bewährungsfrist im öffentlichen Arbeitsverhältnis und Vermeidbare Fehler bei Kündigungen im öffentlichen Personalrecht nicht gelesen und ihrem Angestellten die Bewährungsfrist unberechtigterweise gekürzt und das rechtliche Gehör nur pro forma gewährt hatte.
(mehr …)Home-Office und Kinderbetreuung, Anspruch auf Entschädigung
Das Coronavirus (COVID-19) hat unser aber auch das Leben unserer Kinder auf den Kopf gestellt. Am 14. März 2020 hat der Bundesrat die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen angeordnet. Was für die Schülerinnen und Schüler (zumindest) auf den ersten Blick verlockend schien, stellte und stellt viele Eltern von schulpflichtigen Kindern aber auch Arbeitgebende vor grosse Probleme. Was bedeutet es für das Arbeitsverhältnis, wenn Eltern aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht mehr zur Arbeit vor Ort erscheinen können oder die betreffende Tätigkeit zwar im Home-Office erledigt werden kann, aufgrund der Bereuungs- und Beschulungspflichten aber nicht mehr im gleichen Umfang oder mit der gleichen Effizienz? Der Bundesrat hat diese schwierige Situation erkannt und die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (nachfolgend: COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) erlassen. Diese sieht eine Entschädigung für Personen vor, welche ihre Erwerbstätigkeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung der Kinder unterbrechen müssen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Frage, ob bei Home-Office ein Entschädigungsanspruch besteht.
(mehr …)Kein Raum für Verdachtskündigungen
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis auflösen, muss sie den Sachverhalt, auf welchen sie sich hierbei stützt, untersucht haben. Welche Anforderungen an das Vorgehen der Arbeitgeberin gestellt werden, hat das Verwaltungsgericht in einem neuen Entscheid anschaulich dargelegt. (mehr …)
Fristlose Kündigung wegen Unterschriftenfälschung
Die Hürden für eine fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin sind bekanntlich hoch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diese in einem aktuellen Fall, in dem der Arbeitnehmer zugegeben hatte, die Zweitunterschrift auf dem Spesenformular gefälscht zu haben, als erfüllt erachtet und die fristlose Kündigung geschützt (Urteil vom 11. Dezember 2019, VB.2019.00504).
(mehr …)Der Entscheid «Ritzmann» und seine Bedeutung für die Praxis
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich VB.2019.00174 vom 14. November 2019 betreffend die Auflösung des Anstellungsverhältnisses der Universität Zürich mit Iris Ritzmann lässt aufhorchen. Das Verwaltungsgericht kommt darin zum Schluss, dass die von der UZH ausgesprochene Kündigung als gänzlich unmotiviert und willkürlich erscheine, weshalb die Kündigung nichtig sei. Hat das Verwaltungsgericht Zürich damit eine neue Rechtsfolge für ungerechtfertigte Kündigungen eingeführt?
(mehr …)Eine Schlechterfüllung von Nebenaufgaben rechtfertigt eine Kündigung unter Umständen nicht
Vor kurzem hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wieder einmal eingehend mit der Kündigung aufgrund mangelnder Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens befasst. Der Entscheid zeigt deutlich, wie wichtig die Dokumentation der gerügten Mängel ist. Ferner können dem Entscheid die grundlegenden Leitlinien für eine Kündigung aufgrund mangelnder Leistungen oder unbefriedigenden Verhaltens entnommen werden. Der Entscheid veranschaulicht aber auch die Notwendigkeit einer Interessenabwägung im Einzelfall.
(mehr …)Der ferienfähige Kranke
Mit den kürzer werdenden Tagen wächst die Vorfreude auf die Festtage und Winterferien. Gleichzeitig ist Winterzeit auch Grippe- und Erkältungszeit. So kann es durchaus vorkommen, dass eine fiese Grippe die Ferien- bzw. Feiertagspläne durchkreuzt. Rechtlich wirft das Zusammenfallen von Krankheit und Ferien Fragen auf, weil das eine das andere ausschliessen kann, aber nicht muss.
(mehr …)Bewährungsfrist im öffentlichen Arbeitsverhältnis
Will eine öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin ihren Mitarbeiter aus Leistungs- oder Verhaltensgründen entlassen, so muss sie ihm zunächst die Möglichkeit einräumen sich zu verbessern, das heisst dem Mitarbeiter ist eine Bewährungsfrist einzuräumen. Vorgesetzte sind nicht zuletzt wegen unzureichender Kenntnisse der Abläufe mit diesem Vorgehen regelmässig überfordert oder verhalten sich vor oder während der Bewährungsfrist ambivalent. Dies führt zu unnötiger Frustration bei den Beteiligten und zu Prozessrisiken. Beides kann deutlich verringert werden.
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