In einem älteren Entscheid – aus dem Jahr 2010 – setzte sich das Verwaltungsgericht Zürich vertieft mit der Frage auseinander, in welchen Fällen eine Freistellung zulässig ist und in welchen Fällen ein Beschäftigungsanspruch besteht. Kurze interessante Information am Rande: Der Entscheid wurde erst vor wenigen Monaten publiziert, vermutlich, weil er im neuen Urteil zum Whistleblower-Fall am Universitätsspital Zürich vom 11. November 2021 (VB.2020.00762) bzw. im Zwischenentscheid vom 2. Februar 2021 zitiert wird.
(mehr …)Lohnverzicht beim Feierabendbier – ein Plädoyer für die Schriftlichkeit
Auch vor Gericht und unter Juristinnen und Juristen gibt es immer wieder Fälle, bei denen man sich die Frage stellt, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. In aller Regel sind solche Fälle aber äusserst lehrreich, weil besonders einprägsam. Etwa wie derjenige Fall, den das Arbeitsgericht Zürich kurz vor Jahresende 2020 zu beurteilen hatte.
(mehr …)Friendly reminder: Betreuungsurlaub per 1. Juli 2021
Im Herbst 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen in Kraft gesetzt wird. In der ersten Etappe wurden per 1. Januar 2021 unter anderem die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten und der besoldete Vaterschaftsurlaub geregelt. In der zweiten Etappe wird nun per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt, welcher rein vom Umfang her eine deutlich grössere Entlastung für die Mitarbeitenden aber auch eine deutlich grössere Herausforderung für die betroffenen Arbeitgeberinnen darstellt. Im ersten Beitrag dieses Jahr haben wir bereits auf den Betreuungsurlaub hingewiesen. Hier folgt nun unser friendly reminder rechtzeitig vor Inkrafttreten.
(mehr …)Busse vom Chef – Sanktionen im Arbeitsverhältnis
Neulich gab ein Fall aus den Medien zu schmunzeln; ein Kurierfahrer wurde von seinem Arbeitgeber gebüsst, weil er einen Papagei mit auf seine Auslieferungstouren nahm. Ungeachtet solcher illustren Fälle stellt sich tatsächlich die Frage, welche Sanktionen im Arbeitsverhältnis zulässig sind. Angesichts der Herausforderungen, welche die Corona-Pandemie an Arbeitsverhältnisse stellt, ist diese Frage aktueller denn je.
(mehr …)Ist eine Impfpflicht denkbar?
Bereits Ende letzten Jahres wurden in den ersten Kantonen Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt. Die Impfung soll im Jahr 2021 dazu führen, dass man die Situation rund um Covid-19 in den Griff kriegt und auch das (Arbeits-) Leben wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann. Um eine Herdenimmunität gegen Covid-19 zu erreichen, müssten allerdings rund 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Da Arbeitgeberinnen ein grosses Interesse daran haben dürften, dass sich ihre Mitarbeitenden impfen lassen, stellt sich die Frage, ob es im Arbeitsverhältnis möglich ist, eine Impfpflicht durchzusetzen.
(mehr …)Neues im Arbeitsrecht 2021
Mit dem neuen Jahr bringt das Bundesrecht ein paar wissenswerte Änderungen, welche Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen betreffen. Wir stellen diese Änderungen und ihre Implikationen für das Arbeitsverhältnis vor.
(mehr …)Corona-Massnahmen und Folgen bei Verweigerung
Die Situation in der Schweiz rund um Corona ist angespannt. In Bezug auf das Arbeitsverhältnis versuchen der Bund und die Arbeitgeberinnen alles dafür zu tun, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann und Mitarbeitende und Kundinnen optimal geschützt sind. Dies bedeutet auch, dass Massnahmen konsequent umgesetzt werden, und wer sich den Massnahmen beziehungsweise Dienstanweisungen widersetzt, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. So wurde in der Stadt Zürich das Arbeitsverhältnis mit einer Lehrperson, die sich geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, fristlos gekündigt und im Kanton Nidwalden wurde mit einer Lehrperson, welche sich ebenfalls geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, im gegenseitigen Einvernehmen eine Freistellung vereinbart. Welches sind die Pflichten der Mitarbeitenden und welche Möglichkeiten stehen der Arbeitgeberin zur Verfügung, wenn sich einzelne Mitarbeitende nicht an die Vorgaben halten?
(mehr …)Wenn Corona auf Grippewelle und Herbstferien trifft — was gilt aktuell?
Der Herbst beginnt, Corona bleibt. Grippewelle und Herbstferien stehen vor der Tür. Nachdem sich die Situation im späten Frühling etwas beruhigt bzw. eingependelt hatte, stellen sich wieder neue Fragen, seit die Mitarbeitenden aus dem Home-Office zurückkehren. Isolation und Quarantäne sind noch immer schwer zu fassende Begriffe und auch was denn nun für besonders gefährdete Personen gilt, ist häufig nicht klar. Mit den bevorstehenden Herbstferien und einer ersten wahrscheinlichen Grippewelle im Spätherbst wird es noch unübersichtlicher. Dieser Beitrag soll Abhilfe schaffen.
(mehr …)Zählt Umkleiden zur Arbeitszeit?
Im Frühling 2019 wurde die Frage, ob die Zeit, welche Arbeitnehmende für das Umziehen benötigen zur Arbeitszeit gehört, in den Medien breit diskutiert. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Er lancierte im Herbst 2018 die Kampagne «Umkleiden ist Arbeitszeit» und forderte, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet wird. Für die Zukunft konnten mit verschiedenen Spitälern Lösungen gefunden werden. Für die in der Vergangenheit nicht auf die Arbeitszeit angerechnete Umkleidezeit wurde die Auszahlung entsprechender Vergütungen verlangt und in der Folge auch eingeklagt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 24. Juni 2020 einen ersten Fall entschieden. Es hat – wie bereits der Bezirksrat zuvor – die rückwirkende Vergütung abgelehnt.
(mehr …)Home-Office und Kinderbetreuung, Anspruch auf Entschädigung
Das Coronavirus (COVID-19) hat unser aber auch das Leben unserer Kinder auf den Kopf gestellt. Am 14. März 2020 hat der Bundesrat die Einstellung des Präsenzunterrichts an Schulen angeordnet. Was für die Schülerinnen und Schüler (zumindest) auf den ersten Blick verlockend schien, stellte und stellt viele Eltern von schulpflichtigen Kindern aber auch Arbeitgebende vor grosse Probleme. Was bedeutet es für das Arbeitsverhältnis, wenn Eltern aufgrund ihrer Betreuungspflichten nicht mehr zur Arbeit vor Ort erscheinen können oder die betreffende Tätigkeit zwar im Home-Office erledigt werden kann, aufgrund der Bereuungs- und Beschulungspflichten aber nicht mehr im gleichen Umfang oder mit der gleichen Effizienz? Der Bundesrat hat diese schwierige Situation erkannt und die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (nachfolgend: COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) erlassen. Diese sieht eine Entschädigung für Personen vor, welche ihre Erwerbstätigkeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung der Kinder unterbrechen müssen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Frage, ob bei Home-Office ein Entschädigungsanspruch besteht.
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