Als ob es nicht schon genug schwierig wäre, einen Mitarbeitenden zu beurteilen und ein wahres und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu schreiben, stellen sich auch bezüglich der Form Herausforderungen, die das Leben von Autorinnen von Arbeitszeugnissen erschweren. Im vorliegenden Beitrag werden deshalb vier häufige Fragen beantwortet, die sich im Hinblick auf die Form von Arbeitszeugnissen immer wieder stellen.
(mehr …)Das schlechte Arbeitszeugnis
Eine besondere Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer ungenügende Leistungen oder ein unbefriedigendes Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders als teilweise behauptet, darf und muss ein Arbeitszeugnis unter bestimmten Umständen Schwächen thematisieren. Der vorliegende Beitrag zeigt, wann dies der Fall ist und welche Formulierungen hilfreich sind.
(mehr …)Krankheit im Arbeitszeugnis – Gratwanderung zwischen Wahrheits- und Fürsorgepflicht
Die Krankheit als Thema im Arbeitszeugnis bildet eine grosse Herausforderung beim Verfassen von Arbeitszeugnissen. Personalverantwortliche müssen Abwägungen treffen zwischen der Pflicht der Arbeitgeberin, ein wahres und vollständiges Bild des betreffenden Mitarbeiters zu zeichnen und seiner Pflicht, das wirtschaftliche Fortkommen seines Arbeitnehmers zu fördern. Trotz der grossen Bedeutung der individuellen Situationen lassen sich – nach Meinung der Autorin – Leitlinien ausmachen, welche die Gratwanderung erleichtern.
(mehr …)Drei Mythen zum Arbeitszeugnis
Haben Sie sich schon mal über ein Arbeitszeugnis geärgert? Sei es, weil Sie als Arbeitnehmerin nicht zufrieden waren, sei es, weil Sie als Arbeitgeberin aufgrund eines Zeugnisses die Fähigkeiten eines neuen Arbeitnehmers anders eingeschätzt haben. Mit Arbeitszeugnissen haben die allermeisten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, HR-Fachleute, Juristen, etc. – irgendwann zu tun. Vielleicht gerade deshalb ranken sich um das Thema Arbeitszeugnis zahlreiche Mythen. Der nachfolgende Beitrag geht drei häufig auftretenden Mythen auf den Grund.
(mehr …)Gesetzesvorlage zum Schutz von Whistleblowern – ein schwieriges Unterfangen
Der Bundesrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Obligationenrechts betreffend den Schutz bei Meldungen von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz überarbeitet, nachdem eine erste Version von den eidgenössischen Räten mit dem Auftrag, die Vorlage in eine verständlichere Form zu bringen, zurückgewiesen worden war. Die Teilrevision regelt unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer, welcher in seinem Betrieb eine unerlaubte Handlung oder eine andere Unregelmässigkeit vermutet, diese melden kann. Es geht also um den Schutz so genannter Whistleblower. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Elemente der Vorlage kurz vor und weist auf einige kritische Punkte hin.
(mehr …)Social Media in der Freizeit — Was geht das die Chefin an?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, wozu auch dessen Privat- und Intimsphäre gehört. In Zeiten von Social Media verschieben sich mitunter die Grenzen dessen, was als privat angesehen wird. Was aber gilt, wenn Arbeitnehmer selbst ihre Privat- oder Intimsphäre auf Social Media-Plattformen ausbreiten und damit die Interessen des Arbeitgebers tangieren?
(mehr …)Anordnung der Weiterbeschäftigung im Rechtsmittelverfahren — “be careful what you wish for”
Jüngst hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die Anordnung der Weiterbeschäftigung eine zulässige Rechtsfolge bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist, und bejahte diese. Daraus den Schluss zu ziehen, dass gekündigte öffentlichrechtliche Anstellungsverhältnisse fortan unter dem Damoklesschwert stehen, dass eine Rechtsmittelinstanz die Weiterbeschäftigung anordnen kann, wäre indes falsch.
(mehr …)Die Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
Anders als im Privatrecht, wo die Kündigung nicht missbräuchlich sein darf, verlangt die Kündigung eines Anstellungsverhältnisses im öffentlichen Recht zusätzlich das Vorhandensein eines sachlichen Grundes. Neben einer mangelnden Leistung oder eines unbefriedigenden Verhaltens können auch wirtschaftliche oder organisatorische bzw. betriebliche Gründe einen solchen sachlichen Grund für eine Kündigung darstellen. Vorausgesetzt ist hierbei, dass keine andere zumutbare Stelle angeboten werden kann oder eine solche abgelehnt wird.
(mehr …)Vermeidbare Fehler bei Kündigungen im öffentlichen Personalrecht
Bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um ein herausforderndes Verfahren für alle involvierten Parteien. Wenn es gelingt, die wichtigsten Punkte zu beachten und die häufigsten Fehler zu vermeiden, kann immerhin ein korrekter Auflösungsprozess durch die zuständige Behörde garantiert werden. Damit kann die Akzeptanz für die involvierten Parteien erhöht und das Risiko, die Streitigkeit vor Gericht auszufechten, verringert werden. Nachfolgend sollen die häufigsten Fehler (jeweils hervorgehoben) vorgestellt werden.
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